Tarifliches Zusatzgeld (T-Zug) wird gewährt
Bühl. Der Tarifabschluß der Metall- und Elektroindustrie greift zunehmend auch bei uns: Neben einer Einmalzahlung von 400 Euro wird erstmals auch das tariflich vereinbarte Zusatzgelt „T-Zug“ gewährt – wir berichteten.
Auch ein Umtausch in 8 freie Tage ist möglich, sofern man anspruchsberechtigt ist und für eine Tarifbindung gesorgt hat. Viele Kollegen/innen berichteten uns, daß bei Abgabe des erforderliches Antrags durch die Personalabteilung weder eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen stattgefunden hat, noch daß bei einer etwaigen schriftlichen Ablehnung eine Begründung mitgeliefert wurde. Schade – wir sind der Meinung: Das geht sicherlich besser!
Aus LuK wird Schaeffler, Bühl
Neben dem Austausch der LuK-Schriftzüge an den meisten Gebäuden der lokalen LuK Werke im vergangenen Herbst, wird im Frühjahr 2019 nun auch die formelle Umfirmierung in Schaeffler erfolgen. Der Name LuK bleibt neben INA und FAG lediglich als Markenname erhalten.
Befristete Teilzeit
Arbeitnehmer bekommen ab 2019 ein Recht auf befristete Teilzeit. Arbeitnehmer haben somit ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeitstelle, wenn sie ihre Arbeitszeit nur für maximal fünf Jahre verkürzen wollen. Durch das neue Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG) erhalten Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2019 einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, auch Brückenteilzeit genannt. Bislang existierte lediglich ein Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit – ohne ein entsprechendes Rückkehrrecht. Die Brückenteilzeit gilt für alle Arbeitnehmer, die ab 1. Januar 2019 einen Teilzeit-Vertrag abschließen. Kleine Unternehmen mit bis zu 45 Mitarbeiter sind von dieser Regelung ausgenommen.
Krankenversicherung
Im neuen Jahr sollen die Zusatzbeiträge wieder gleichermaßen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise Rentenversicherungsträgern und Rentnern bezahlt werden. Ein Punkt für den speziell die IG Metall lange gekämpft hat. Zusätzlich sinkt der Beitrag um 0,1 Prozent. Das bedeutet für Beitragszahler eine Entlastung von insgesamt acht Milliarden Euro.
Gewerkschaftlicher Druck wirkt!
Kindergeld
Das freut die Eltern: Ab 1. Juli 2019 bekommen sie zehn Euro mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben: Ab Januar 2019 liegt dieser bei 7.428 Euro pro Kind. Zusätzlich steigt der Grundfreibetrag von 9.000 auf 9.168 Euro.
Pflegeversicherung
Die Beiträge steigen um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte dieses Beitrags. Für Kinderlose kommt – wie gehabt – ein Aufschlag von 0,25 Prozent hinzu. Begründet wird die Erhöhung mit dem herrschenden Pflegenotstand.
Arbeitslosenversicherung
Zum Jahreswechsel sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 3 Prozent auf 2,6 Prozent. Bis 2022 soll der Beitragssatz auf 2,5 Prozent gesenkt werden.