Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeit-Gesetz (BzG) in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte einen Anspruch, sich bis zu 5 Tage pro Jahr vom Arbeitgeber zur Weiterbildung freistellen zu lassen.
Voraussetzung: Alle, deren Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis seit mind. 12
Monaten besteht. Azubis und dual Studierende haben den Anspruch jedoch nur einmalig
während ihrer Ausbildung.
Anspruch: Der Bildungszeitanspruch bezieht sich auf berufliche und politische Weiterbildung und auf Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Der Arbeitgeber muß jedoch nur 10% der Beschäftigten die Bildungszeit gewähren (also
schnell sein…).
Antrag: muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingereicht werden (inkl. Termin, Inhalt, Anbieter). Das Antragsformular gibt’s im S-Connect.
Bildungseinrichtungen
Nur bei anerkannten Bildungseinrichtungen darf die Weiterbildung durchgeführt werden.
Infos unter http://www.bildungszeit-bw.de . Darin finden sich nicht nur Einrichtungen in Baden-
Württemberg, sondern auch aus ganz Deutschland sowie dem Ausland (um z.B. Fremdsprachen zu lernen).
IG Metall-Mitglieder habens besser
Bei Bildungszeitseminaren und Seminaren nach § 37.7 BetrVG bei der IGM übernimmt die
IG Metall den Gesamtpreis (Übernachtung, Verpflegung, Seminarkosten) für ihre Mitglieder.
Dabei werden z.B. Kenntnisse bzgl. Tarifverträgen, aber auch die Notwendigkeit der
Solidarisierung vermittelt.